ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die FILMFALT Media e.U. I Filmproduktion & Videoschulungen, Laudongasse 59/2, 1080 Wien, in Folge «FILMFALT Media», entwickelt und produziert für deren Kunden hochwertige Video- und Multimedia Produktionen sowie AV Eventtechnik, Webcast- und Live-streaming Services aller Art. Weitere Dienstleistungen sind die Postproduktion dieser Werke. Diese Bereiche  sind Gegenstand der nachfolgenden vertraglichen Regelungen.

Das Vertragsverhältnis zwischen FILMFALT Media und deren Nachfolgegesellschaften und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden Bestimmungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Form. FILMFALT Media widerspricht hiermit ausdrücklich der auch nur ergänzenden Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.

  • 1 Unverbindliches Angebot

FILMFALT Media übermittelt dem Auftraggeber ein verbindliches Preisangebot, auf der Grundlage der ihr zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen hinsichtlich des geplanten Projektes.

  1. Über die Herstellung eines Treatments oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt. Wird ein Drehbuch vom Auftraggeber bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an den Produzenten vorzunehmen.
  2. Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies dem Produzenten spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hiefür zu vergüten.
  • 2 Leistungsumfang, Kosten und Zahlungskonditionen

  1. FILMFALT Media bietet die von ihr hergestellten Videos zu den im verbindlichen Angebot genannten Preisen an.
  2. Die von FILMFALT Media oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Konzepte, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von FILMFALT Media.
  3. Über die Herstellung eines cross-medialen Konzeptes oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept oder Drehbuch nicht umsetzen bzw. verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.
  4. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen für Aufträge über €10,000,- netto:
    50% bei Auftragserteilung
    50% bei Abnahme
  5. Bei Zahlungsverzug gilt der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in der Höhe der Sekundärmarktrendite plus 3% ab Fälligkeit als vereinbart.
  6. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig ohne Skontoabzug, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
  7. Auch ohne Mahnung gerät der Auftraggeber 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
  8. Für dem vom Kunden beigestellten Materialen, Filme und Musiken, obliegt dem Kunden die Abwicklung der Verwendungsrechte udgl. FILMFALT Media hält sich in diesem Fall rechtefrei. Sofern nicht anderes im Angebot vereinbart wurde, sind etwaige Lizenzgebühren im Preis nie enthalten.
  9. Diäten, Spesen und Nächtigungen werden gesondert vereinbart.
  10. Falls vom Filmwerk fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder Untertitelung hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
  11. Storno- und Rücktrittsgebühren:
    bis zu 10 Tage vor Veranstaltungs- oder Produktionsbeginn 30 % der Gesamtmietkosten.
    bis zu 3 Tage vor Veranstaltungs- oder Produktionsbeginn 60 % der Gesamtmietkosten.
    Ab 2 Tage vor Veranstaltungs- oder Produktionsbeginn 100 % der Gesamtmietkosten.
  12. Mehraufwand & Autorenkorrekturen. Aufgrund unzureichender Beschaffenheit von Vorlagen und Manuskripten, notwendige Überarbeitungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.
  13. Nach der Schnittabnahme verlangte Korrekturen, Schlussänderungen, Bildumstellungen, Schnittänderungen, Änderungen an Grafiken sind zweimalig bzw es gibt wie im Angebot enthalten  maximal 2 kostenlose Korrekturschleifen.
  14. Korrekturen die nach der Endabnahme gewünscht werden, sind zusätzlicher Aufwand und müssen gesondert verrechnet werden.
  15. Kostenvoranschläge sind Kostenschätzungen, der Preis kann um 10% differieren. Der Auftraggeber wird davon jedoch rechtzeitig, spätestens vor Rechnungslegung, in Kenntnis gesetzt.
  • 3 Durchführung der Produktion

  1. Bei Annahme eines Auftrags produziert FILMFALT Media als Videoproduktion in eigener wirtschaftlicher Verantwortung zu dem im Angebot geltenden Festpreis oder auch zu einem festgelegten Tagessatz innerhalb eines Angebots oder Rahmenvertrags.
  2. Dabei obliegen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, FILMFALT Media bis hin zum fertigen Produkt in eigener Verantwortung sämtliche künstlerisch-organisatorischen Tätigkeiten wie die Lieferung von Konzept, Idee, Drehbuch (auch in standardisierter Form), Drehvorbereitung, Stellung des künstlerischen und technischen Personals, Auswahl des geeigneten Drehorts, GreenBox, Stellung von technischer Ausrüstung (Beleuchtung, Kameras- und Verbrauchsmaterial) und Requisiten, auf Kundenwunsch Beschaffung von Dreherlaubnissen, Durchführung der Dreharbeiten einschließlich etwaiger Interviews, Redaktion, Schnitt, Farbkorrektur und Medienausgabe.
  3. FILMFALT Media stimmt sich hierbei  jeweils eng mit dem Kunden ab, hat aber unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftrags das Letztentscheidungsrecht.
  4. Sofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde, darf die Videoproduktion sämtliche Dokumente (Dateien) des Videoprojektes ganz oder teilweise an einen geeigneten Subunternehmer seiner Wahl weiterreichen.
  5. Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind üblicherweise in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand zuzüglich HU in Rechnung gestellt.
  • 4 Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte

  1. Die Video- und Multimedia Werke werden aufgrund des vom Auftraggeber und von FILMFALT Media akzeptierten Drehbuches hergestellt. FILMFALT Media verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte. Insofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde, verbleibt das Urheberrecht an dem fertiggestellten Projekt und aus bearbeiteten Teilen daraus bei FILMFALT Media macht diesbezüglich alle moralischen und rechtlichen Ansprüche hinsichtlich des Urheberrechts geltend. Eine Verwendung der Produktion in anderen kommerziellen Bereichen bedarf der schriftlichen Zustimmung von FILMFALT Media. Eine Ausnahme bilden spezielle Angebote, in denen es ausdrücklich gestattet ist, von der Videoproduktion im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen auch in anderen, kommerziellen Bereichen zu nutzen.
  2. Im Angebot/Produktionsvertrag ist zu verein-baren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (ATL, BTL, räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
  3. Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremd-sprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, soferne sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Einsatz des Auftragswerkes außerhalb der im Vertrag genannten Ländern und Zeiträumen der Produktionsfirma unverzüglich zu melden.
  5. Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial bei FILMFALT Media.
  6. FILMFALT Media verpflichtet sich das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Werbe- oder Social Media Spots zwei Jahre, bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung zu fordern. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien der Berufsgruppe Werbefilmhersteller des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs zu verfahren.
  7. Sollen bei der Produktion Gegenstände abgebildet oder vorbestehende Werke verwendet werden, an denen Rechte Dritter oder des Kunden, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte bzw. entsprechende Nutzungsrechte bestehen, weist der Kunde FILMFALT Media darauf von sich aus vor Vertragsabschluss ausdrücklich hin. Dabei benennt er FILMFALT Media in Textform den Umfang dieser Rechte sowie Rechtsgrund und Umfang seiner Rechtsmacht, darüber zu verfügen.
  8. Der Kunde sichert zu, befugt zu sein. Er garantiert und steht dafür ein, dass entgegenstehende Rechte Dritter, insbesondere von etwaigen Mitwirkenden bei der Herstellung des Videos oder Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, nicht bestehen.
  9. Das Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht, d.h. das Recht, das Video unter Wahrung der gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte des Nutzers zu kürzen, zu teilen.
  10. Das Recht zur Auswertung des Videos in interaktiven Formen, d. h. das Recht zur interaktiven Nutzung, d. h. zur individuellen Bearbeitung, Kürzung, Verfremdung, Umgestaltung.
  11. FILMFALT Media räumt dem Kunden seinerseits unentgeltlich ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes BTL „below the line“ Nutzungsrecht an dem Film für den unmittelbar eigenen Bedarf des Kunden zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes, auch in Form von Stand- bzw. Lichtbildern, in gedrucktem Werbe-material, auf Datenträgern sowie online unter dem eigenen Internet- und Social Media Auftritts des Kunden zur Werbung für sich selbst bzw. für das eigene Unternehmen, z.B. durch Vorführung auf Messen, Präsentationen, Firmenveranstaltungen, Jobbörsen, Verkaufsausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, ein. Nachträgliche Veränderungen am Filmwerk durch Dritte oder den Kunden selbst sind nicht zulässig. Die Rechteeinräumung erfolgt erst mit vollständigem Eingang der fälligen Vergütung bei FILMFALT Media.
  12. FILMFALT Media ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen bzw. im Abspann einen Hinweis auf die Videoproduktion mit Angabe der Webseite. FILMFALT Media hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist FILMFALT Media berechtigt, das Filmwerk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite von FILMFALT Media oder anderen entsprechenden digitalen Plattformen, insbesondere auch den eigenen Social Media Kanälen.
  13. Eine Pflicht zur Verwertung des Videos besteht weder für den Kunden noch für FILMFALT Media.
  • 5 Haftung

  1. FILMFALT Media wird das ihr übertragene Projekt nach bestem Wissen und Fähigkeitsstand ausführen. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien werden sogfältig behandelt. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, haftet FILMFALT Media nur bei nachweislich vorsätzlicher, grober Fahrlässigkeit. Eine den materiellen Wert übersteigende Vergütung ist ausgeschlossen.
  2. Tritt bei Herstellung der Video- und Multimedia Werke ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht wie z.B. höhere Gewalt, so hat FILMFALT Media nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Auftragwerkes, die weder von FILMFALT Media noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen zzgl. HU werden jedoch verrechnet.
  3. Alle vom Produzenten angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.
  4. Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenhei
  5. Mängel: Der Auftraggeber muss das von der FILMFALT Media erstellte Projekt in eigener Verantwortung auf inhaltliche und textliche Mängel prüfen und FILMFALT Media etwaige Mängel in Bild und Ton binnen einer Woche nach Übersendung des betreffenden Projektes schriftlich anzeigen. FILMFALT Media wird die Möglichkeit eingeräumt, Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist, zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszubessern. Spätestens eine Woche nach der Übersendung des erstellten oder per Nachfrist überarbeiteten Projektes gilt dieses als «ohne Beanstandungen akzeptiert». Dies gilt nicht für Mängel, die aus einer fehlerhaften oder geänderten Vorgabe des Auftraggebers entstehen.
  6. Der Produzent haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Herstellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten.
  7. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen und Objekten.
  • 6 Vertragsschluss und Durchführung

  1. Ein Vertrag zu FILMFALT Media Produktionen kommt zu den Bedingungen dieser AGB wie folgt zustande:
  2. Angebot durch FILMFALT Media legt dem Kunden ein schriftliches Angebot. Annahme des Kunden bei FILMFALT Media in Textform oder durch mündliche Zusage (z. B. Email, Brief…) innerhalb der von FILMFALT Media genannten Annahmefrist zustande.  Eine modifizierte Annahme gilt als neues Angebot des Kunden.
  3. Als Angebote gelten auch die auf den Webseiten der FILMFALT Media vorgestellten Produkte. Sollte sich ein Kunde auf eines dieser Produkte beziehen und schriftlich oder mündlich explizit seine Kaufabsicht erklären, gilt das Angebot mit der Vereinbarung auf einen Produktionstermin als angenommen sofern der Kunde nicht unmittelbar widerspricht.
  4. Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  5. Mit der Vergabe eines Auftrages an die FILMFALT Media bestätigt der Auftraggeber, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und diesen zugestimmt zu haben.
  • 7 Salvatorische Klausel

  1. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • 8 Sonstige Bestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten FILMFALT Media.
  2. Gerichtsstand Wien.
  3. Alle angeführten Preise in Euro (€), exklusive 20 % MwSt, exklusive Transport und Dienstleitung.
  4. Bandmaterial oder Datenträger sind im Angebot nie enthalten und werden nach Aufwand verrechnet.
  5. Für dem vom Kunden beigestellten Materialen, Filme und Musiken, obliegt dem Kunden die Abwicklung der Verwendungsrechte udgl. FILMFALT Media hält sich in diesem Fall rechtefrei. Etwaige Lizenzgebühren sind im Preis, wenn nicht extra angeführt, nie enthalten.
  6. Für Personal und Dienstleistungen gelten von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Diäten, Spesen und Nächtigungen werden gesondert vereinbart.
  7. Mietware ist nicht versichert. Für eventuelle Schäden oder Diebstahl haftet der Kunde. Auf Kundenwunsch kann für eine Produktion eine Elektrogeräteversicherung, die mit 10% der Mietkosten in Rechnung gestellt wird, abgeschlossen werden. Die Elektrogeräteversicherung haftet nicht bei Diebstahl, bei Veruntreuung und für die aus Autos gestohlenen Geräte. Außerdem müssen die Räumlichkeiten in denen die Geräte gelagert werde, verschlossen und bewacht sein.
  8. Die Geräte der FILMFALT Media werden regelmäßig gewartet und auf den neuesten Stand der Technik bzw. der Softwareversion gehalten. Der Ausfall eines Gerätes bedeutet nicht dass die angebotene Leistung nicht erbracht wurde und kann daher nicht in Abzug gebracht werden.
  9. Die FILMFALT Media gewährt grundsätzlich keinen Branchen- oder Konkurrenzausschluß. Exklusivrechte an Vertragserzeugnissen können dem Auftraggeber nach Absprache und gegen Berechnung eingeräumt werden.
  10. Datenschutz: Der Kunde stimmt zu, seine Firmendaten für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
STAND: MAI 2020